Richtlinienarbeit

 

Ein großer Teil meiner Tätigkeit ist es, das bei den Messungen erworbene Wissen in die Richtlinien einzuspeisen und diese dadurch rechtlich belastbar zu machen.

Rechtlich belastbare Richtlinien sind Voraussetzung für rechtssicheren Betrieb ortsfester Anlagen. Auch wenn ortsfeste Anlagen formell derzeit noch vom freien Wahrenverkehr der Europäischen Union ausgenommen- und somit von der EU Konformitätskennzeichnungspflicht befreit sind, so müssen Sie doch alle Schutzanforderungen, also auch die der elektromagnetischen Verträglichkeit  (kurz: EMV) erfüllen (vergl. Leitfaden der BNETZA, Seite 6).

Speziell für erneuerbare Energieerzeuger hat die Fördergemeinschaft Windenergier FGW e.V. gemeinsam mit Universitäten, Fachhochschulen, Messinstituten, Gutachtern und Herstellern von Windenergieanlagen eine Richtlinie entwickelt die auf die international gültige Grundnorm IEC/CISPR11 aufsetzt. Diese Richtlinie heisst FGW TR09 setzt den Schwerpunkt auf die Besonderheiten der EMV-Vermessung von Windenergieanlgagen. Die aktuelle TR09 Revision 0 ist im November 2014 in Kraft getreten. Eine Leseprobe kann kostenfrei bei der FGW e.V. heruntergeladen werden.

Die unter Anwendung dieser Richtlinie entstehenden vergleichbaren Messergebnisse tragen maßgeblich zum Nachweis der Einhaltung der EMV- Schutzanforderungen bei und sind für einen rechtssicheren Betrieb der Windenergieanlagen unerlässlich.

Seit Gründung im Jahr 2013 bin ich als Chairman des FGW TR09 Gremiums für die Inhalte dieser Richtlinie mit verantwortlich. Ich vertrete die EMV Belange der FGW e.V. bei der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (kurz: DKE). Fragen zur Interpretation der Richtlinie beantworte ich Ihnen gerne.

Mit einer Beauftragung einer Deinstleistung bei mir unterstützen Sie auch die Richtlinienarbeit der FGW e.V. und tragen somit zum rechtssicheren Betrieb erneuerbarer Energieerzeuger bei.

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